Luftbildaufnahmen im Bremer Norden!
Achtung: seit 1.1.2021 gelten neue Gesetze und Regelungen für den Einsatz von Drohnen mit eingebauter Kamera! Klassifizierung und Risikobewertung sind in einem sehr undurchsichtigen Regelwerk völlig neu aufstellt worden. Seitdem gibt es manche Lockerungen, die aber weniger meine klassischen Aufgabenfelder in dicht besiedelten Gebieten, sondern eher die Freizeitnutzung von Drohnen im ländlichen Bereich erleichtern.
In diesem Fall befand sich der Aufstiegsort im sogenannten Nahbereich (Entfernung < 1,5 km von der Begrenzung des Flughafens, ein aufwendiges Genehmigungsverfahren war erforderlich.